Gründach
Der Klimawandel schreitet voran und Wetterphänomene wie länger anhaltende Hitzeperioden, Starkregen und Hagelschlag nehmen immer mehr zu.
Auf Grund von Erschließung von neuem Bauland für Familienhäuser und Industrie nehmen auch Grünflächen immer mehr ab was unter anderem dazu führt, daß viele Pflanzenarten und Tiere wie z. B Bienen immer mehr dezimiert werden.
Mit gutem Beispiel voran
Schon die Römer kannten die intensive Dachbegrünung, bis dann in den Achtziger Jahren die extensive Begrünung Einzug hielt und seitdem immer weiter entwickelt wurde.
Mit einer Dachbegrünung eines Flachdaches leistet man einen wichtigen Beitrag für das ökologische Gleichgewicht und schafft nebenbei neuen Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren.
Gute Argumente
Die Begrünung eines Daches birgt viele Vorteile:
- Veringerung der Belastung der Oberfläche auf dem Dach durch sommerliche Höchsttemperaturen, UV-Strahlung, starke Temperaturschwankungen, Sturm und Hagel. Zudem heizt sich das Dach weniger auf, dadurch ergeben sich in evtl. darunter befindlichen Räumen angenehmere Temperaturen.
- je nach Aufbauhöhe und der Wahl des Substrates werden 50-90 Prozent der Niederschläge gespeichert. So kann das gespeicherte Wasser langsam an die Stadtluft abgegeben werden, was im Sommer eine leichte Abkühlung der Umgebung begünstigt und das allgemeine Wohlbefinden steigert.
Bei Starkregen fließt auch deutlich weniger Niederschlag in die Kanalisation ab. - Lebensdauerverlängerung der Dachabdichtung
- bei Dachbegrünung fallen bis zu 50 Prozent geringere Niederschlagsgebühren an. Voraussetzung: Erreichung eines Abfuhrwertes von 0,5 psi/qm
- Aufnahme von Luftverunreinigungen (Filterfunktion)
- Schaffung neuer Lebensräume für Pflanzen und Tiere
- Wertsteigerung der Immobilie
- Leistungsbegünstigung von PV-Anlagen: bei einer zusätzlichen Installation von PV-Modulen auf dem Flachdach nehmen die Module auf Grund der geringeren Aufheizung des Daches weniger Wärme auf und der Leistungsabfall wird gemindert
Begrünung: Freie Entscheidung oder schon Pflicht?
Bei einer Neubauplanung sollten vorab Erkundigungen eingeholt werden, ob bei der zuständigen Kommune eine Pflicht zur Begrünung besteht und wie die jeweiligen Vorgaben geregelt sind. Solche Angaben sind zu ersehen in Bebauungsplänen, örtlichen Bauvorschriften oder in öffentlich-rechtlichen Verträgen (städtebaulicher Vertrag oder Durchführungsvertrag).
Bei Neubauten ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Bei Erneuerung einer Bestandsfläche ist keine Genehmigung erforderlich, Vorgaben des öffentlichen Baurechts sind allerdings abzuklären.
Wichtig ist zudem, welche Art von Begrünung gewünscht und möglich ist: die extensive oder intensive Begrünung.
Bei der extensiven Begrünung erfolgt meist ein einfacher Aufbau mit niedriger, witterungswiderstandsfähiger und pflegeleichter Bepflanzung wie Saaten, Sedum, Sprossen und Gräser. Bei wassergesättigtem Zustand werden meist 80-170 kg/m² erreicht, im "Normalzustand" etwa 50kg/m².
Bei der intensiven Begrünung (auch Dachgarten) werden höhere, gartenähnliche Aufbauhöhen erreicht. Hier können sogar Sträucher und Bäume gepflanzt werden, was die Pflege deutlich intensiviert. Hier können Auflasten im gewässertem Zustand ab 300kg/m² erreicht werden.
Fördermittel
Eine Dachsanierung allgemein ist förderfähig, es müssen allerdings technische Mindestanforderungen erfüllt werden (ein maximaler U-Wert von 0,14 W/m²K bei Flach- und Steildächern)
- bei der BAFA gibt es 15 Prozent Zuschuß auf förderfähige Kosten
- Förderkredit mit Tilgungszuschuß von der KfW-Bank für Sanierung zum Effizienzhaus
Wichtig: Der Antrag zur Förderung muß vor der Auftragserteilung bei der BAFA oder KfW-Bank gestellt werden.
Das Hinzuziehen eines sachverständigen Energieberaters ist Pflicht!
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